Gesundheitsschule Schwerin

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Neuer Pflegeberuf ab 1.1.2020

Was ändert sich?!

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1.1.2020 ist der Start des neuen Pflegeberufegesetzes. Es fusioniert drei bisherige Ausbildungen: Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und Altenpflege zu einem neuen Beruf, der Pflegefachfrau/Pflegefachmann. Zunächst ist es bis 2025 noch möglich einen Abschluss im Bereich Gesundheits- und Kinderkrankenpflege bzw. Altenpflege zu absolvieren.

In diesem Zusammenhang wird die bisherige Ausbildungsstruktur komplett neu geordnet. So sind beispielsweise die Lehrerinnen und Lehrer unserer Fachkonferenz Pflege aufgefordert ein schulinternes (kompetenzbasiertes) Curriculum auf der Grundlage von verschiedenen gesetzlichen Vorgaben zu erstellen. Seit 2018 hat Frau Waschki (stellvertrende Fachkonferenzleiterin) zu diesem Zweck in der Fachabteilung Pflege den Auftrag, die Neuerungen des Gesetzes auszuloten, diese zu bewerten und die Umsetzung des Gesetzes auf Schulebene anzubahnen sowie zu unterstützen. Zahlreiche Veranstaltungen mit den Ausbildungsträgern und ihren Praxisanleitern, interessierten Trägern/Kooperationspartnern usw. fanden bisher statt. Für das kommende Schuljahr sind das Anschieben/die pädagogische Begleitung eines Praxiscurriculums, die didaktisierte Praxisbegleitung, das Entwickeln des schulinternen Curriculums sowie Informationsveranstaltungen rund um das neue Pflegeberufegesetz geplant.

Wer sich über die neue Ausbildung einen Überblick verschaffen möchte, kann sich auf den nachfolgenden Links, zunächst allgemein, informieren. Tiefergreifende Informationen werden in Kürze auf der Homepage zugänglich gemacht.